Friday, October 20, 2006

loseblatt einlegen für den frieden

eine loseblattausgabe bezeichnet, wie der titel bereits vermuten lässt, einen oder mehrere ordner mit losen, sich meist mit rechtlichen themen beschäftigenden blättern. deswegen muss, bei einer novellierung eines gesetzes, nur die zu ändernden seiten ausgetauscht werden und nicht immer der ganze ordner. soweit die graue theorie. in praxis: man nimmt einen ca. 2cm starken stapel hauchdünner blätter, z.b. die neue lieferung h für die entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht, sucht denjenigen ordner im lesesaal mit gleichlautenden titel, also entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht und beginnt die einlegeanleitung dieser spezifischen loseblattausgabe zu studieren. da steht: entnehme im paragraph 3 die seiten 5/1 bis 6/10 und ersetze sie durch die seiten 5/1 bis 6/10 der neuen lieferung h. dazu *klack* öffnet man den alten ordner, entnimmt die seiten 5/1 bis 6/10, legt sie weg, nimmt die neuen blätter und ordnet sie in der, durch die herausnahme der blätter 5/1 bis 6/10 entstandenen lücke der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht ein. dann *klack* ordner schließen und aufpassen, dass keine finger dazwischen sind. dann kann man, muss aber nicht, in der einlageanleitung bei seite 5/1 bis 6/10 für die erfolgreiche erledigung der loseblatteinlage der seiten 5/1 bis 6/10 der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht ein hackerl machen. nächster punkt. entnehmen sie aus paragraph 5 die seiten 10 bis 15/5 und ersetzen sie sie (aber aufpassen: finger!) durch 10 bis 15/7 der neuen lieferung h der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht. man sieht, es kann auch anders sein als in fall eins. die angaben müssen nämlich gar nicht übereinstimmen, denn es kann ja, durch die novellierung mehr oder weniger seiten von der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht geworden sein. 20 bis 26 durch 20 bis 28/5, *klack* ordner öffnen, herausnehmen – finger weg- einlegen, *klack* zu, hackerl wer lust hat, *klack*, eini-aussi, *klack* zu, hackerl wer mag. wachsame leser werden jetzt den fehler bemerkt haben. es heißt logischer weise aussi-eini und nicht eini-aussi. ein fehler ist passiert! ordner der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht also nochmals durchsuchen. *klack* öffnen, eini-aussi durch aussi-eini ersetzen und *klack* ordner zu machen. das härteste an diesem prozedere ist ja: ich bin bei vollem bewußtsein! weil so nebenbei drogen nehmen oder blog schreiben geht dann nämlich doch nicht. volles bewußtsein auch, weil ich weiss, dass diese ausgabe nie benutzt wurde und wahrscheinlich auch nie werden wird. für das einlegen spricht aber dessen außerräumliche und globale wichtigkeit. wenn ich 1cm loseblatt zum beispiel in 15 minuten einlege, bekommt kim jong-il akute osteoporose und kann dadurch den roten knopf nicht drücken. oder: 10 loseblatt ordner rhythmisch bedient würden doch jedes stomp in den schatten stellen. ein *klack*s. oder: in dem horrorfilm enemenemuh spielt eine blutrünstige loseblattausgabe die hauptrolle- *klack* und wieder war ein finger weg! der sinn des ganzen? man weiß es nicht. er steht aber wahrscheinlich auf den seiten 5/1 bis 6/10 der lieferung h der entscheidungssammlung zum österreichischen und europäischen vergaberecht.

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